Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB.

(2) Verbraucher im Sinne des KSchG sind von der Nutzung ausgeschlossen.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.

2. Vertragsgegenstand / Reine Fertigungsleistung

(1) Der Anbieter erbringt ausschließlich eine technische Fertigungsdienstleistung (additive Fertigung) auf Basis der vom Kunden bereitgestellten digitalen Datei.

(2) Der Anbieter schuldet weder:

  • eine Konstruktionsprüfung
  • eine technische Funktionsprüfung
  • eine statische Prüfung
  • eine sicherheitstechnische Prüfung
  • eine Eignungsprüfung für einen bestimmten Verwendungszweck

(3) Der Anbieter übernimmt keinerlei Entwicklungs-, Beratungs- oder Ingenieurleistung.

3. Verantwortung des Kunden (extrem wichtig)

(1) Der Kunde ist allein verantwortlich für:

  • Konstruktion
  • Dimensionierung
  • Materialwahl
  • Belastbarkeit
  • Sicherheit
  • Zulassungspflichten
  • Normenkonformität
  • Verwendungszweck

(2) Der Kunde bestätigt ausdrücklich, dass:

  • er sämtliche gewerblichen Schutzrechte besitzt
  • keine gesetzlichen Verbote verletzt werden
  • das Produkt nicht für sicherheitskritische Anwendungen bestimmt ist

(3) Sicherheitskritische Anwendungen sind insbesondere:

  • Fahrzeugteile
  • Luftfahrtteile
  • medizinische Produkte
  • tragende Bauteile
  • druckbelastete Teile
  • elektrische Komponenten
  • persönliche Schutzausrüstung
  • Waffen oder waffenähnliche Teile

Solche Aufträge werden nicht angenommen.

4. Ausschluss bestimmter Verwendungen

Die gelieferten Produkte sind ausdrücklich nicht geeignet für:

  • sicherheitsrelevante Anwendungen
  • lebenswichtige Systeme
  • Personen- oder Lastentragung
  • industrielle Dauerbelastung
  • normpflichtige Bauteile

Eine Verwendung entgegen dieser Bestimmung erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko des Kunden.

5. Gewährleistung – maximal reduziert (B2B zulässig)

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übergabe.

(2) Das Vorliegen eines Mangels ist vom Kunden zu beweisen.

(3) § 924 ABGB (Beweislastumkehr) wird ausgeschlossen.

(4) Regressansprüche nach § 933b ABGB sind ausgeschlossen.

(5) Geringfügige Abweichungen in Maß, Farbe, Struktur, Layerbildung oder Materialeigenschaften gelten nicht als Mangel.

6. Haftungsbeschränkung (vertragliche Haftung)

(1) Der Anbieter haftet nur bei: Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf: den Netto-Auftragswert des betroffenen Auftrags.

(3) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.

(4) Die Haftung für:

  • Folgeschäden
  • Vermögensschäden
  • Produktionsausfall
  • entgangenen Gewinn
  • mittelbare Schäden
  • Mangelfolgeschäden

ist ausgeschlossen.

(5) Die Beweislast für das Vorliegen grober Fahrlässigkeit trifft den Kunden.

7. Produkthaftung (rechtlich sauber formuliert)

(1) Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) bleibt unberührt.

(2) Soweit ein Produktfehler auf der Konstruktion, Spezifikation oder Zweckbestimmung des Kunden beruht, verpflichtet sich der Kunde, den Anbieter vollumfänglich schad- und klaglos zu halten.

(3) Der Kunde übernimmt sämtliche Haftung für die Eignung des Produkts für den vorgesehenen Verwendungszweck.

8. Freistellung (sehr wichtig)

Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter – einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten – freizustellen, die resultieren aus:

  • der Konstruktion des Modells
  • Schutzrechtsverletzungen
  • gesetzeswidriger Verwendung
  • sicherheitskritischer Nutzung
  • Weiterverarbeitung oder Einbau in andere Produkte

9. Gefahrtragung

Mit Übergabe an das Transportunternehmen geht jede Gefahr auf den Kunden über.

10. Beweislastregelung

Der Kunde hat nachzuweisen:

  • dass ein behaupteter Schaden durch einen Produktionsfehler verursacht wurde
  • dass kein Konstruktions- oder Materialwahlfehler vorliegt
  • dass das Produkt bestimmungsgemäß verwendet wurde

Ergänzungsklausel – Datensicherheit & Dateiverwahrung (B2B, AT)

Datenspeicherung und Zugriff

(1) Der Anbieter speichert die vom Kunden hochgeladenen Dateien ausschließlich zum Zweck der Auftragsdurchführung.

(2) Der Download der Dateien ist ausschließlich mittels des individuellen Benutzerzugangs möglich.

(3) Nach Abschluss des jeweiligen Auftrags ist der Anbieter berechtigt, sämtliche hochgeladenen Dateien automatisiert zu löschen. Ein Anspruch auf dauerhafte Speicherung besteht nicht.

Keine Verwahrungspflicht

(1) Mit der Speicherung der Datei wird kein Verwahrungsvertrag begründet.

(2) Der Anbieter übernimmt keine Pflicht zur dauerhaften Archivierung oder Sicherung der Daten.

(3) Der Kunde ist allein für die Sicherung seiner Dateien verantwortlich.

Keine Sicherheitsgarantie

(1) Der Anbieter setzt branchenübliche technische und organisatorische Maßnahmen ein.

(2) Eine absolute Datensicherheit kann jedoch nach dem Stand der Technik nicht gewährleistet werden.

(3) Der Anbieter übernimmt insbesondere keine Garantie für:

  • unbefugte Zugriffe durch Dritte
  • Hackerangriffe
  • Datenverlust
  • Datenmanipulation
  • Systemausfälle
  • höhere Gewalt
  • Störungen bei Hosting- oder Cloud-Dienstleistern

Haftungsbeschränkung Daten

(1) Die Haftung für Datenverlust, Datenbeschädigung oder unbefugten Zugriff wird – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.

(2) Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach auf den Netto-Auftragswert des jeweiligen Druckauftrags beschränkt.

(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrechung, ist ausgeschlossen.

(4) Der Kunde hat nachzuweisen, dass ein behaupteter Schaden auf ein grob fahrlässiges Verhalten des Anbieters zurückzuführen ist.